Quelle: www.baua.de
von Helga Sukowski
Unerwünschter Schall am Arbeitsplatz kann sich in vielfältiger Weise auf Beschäftigte auswirken. Er kann das Gehör schädigen (aurale Wirkung) und auch zu nicht gehörbezogenen Beeinträchtigungen (extra-aurale Wirkungen), wie beispielsweise Beeinträchtigungen des Wohlbefindens oder einer Minderung der Leistung führen. Vor dem Hintergrund sich wandelnder Arbeitsbedingungen gewinnen die extra-auralen Wirkungen zunehmend an Bedeutung. In diesem Beitrag werden einige Aspekte im Zusammenhang mit diesen Wirkungen beleuchtet.
H. Sukowski (2016): Extra-aurale Wirkungen von Lärm am Arbeitsplatz. In: sicher ist sicher 7-8/2016, S. 362 - 366. zur Publikation