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Dritter Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre

Datum 28.11.2018

zum direkten Download der Publikation "Dritter Bericht der Bundesregierung gemäß §154 Absatz 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre" Quelle: www.bmas.de

vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hrsg.)

Die demografische Entwicklung wird unsere Gesellschaft in den nächsten Jahren und Jahrzehnten tiefgreifend verändern. Während die Bevölkerungszahl insgesamt langfristig zurückgeht, steigt die Zahl älterer Menschen und deren Anteil an der Bevölkerung. Die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer, die gegenwärtig einen Großteil der Erwerbsbevölkerung stellen, scheiden zunehmend aus dem Arbeitsmarkt aus. Den Betrieben drohen Fachkräfteengpässe, die sich bereits jetzt in einigen Berufen, Branchen und Regionen abzeichnen. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Anzahl der Rentenempfänger steigen und die der Beitragszahler langfristig sinken.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wird die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber die Bundesregierung beauftragt, "(…) den gesetzgebenden Körperschaften ab dem Jahr 2010 alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können" (§ 154 Abs. 4 SGB VI). Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Bundesregierung zum dritten Mal seit 2010 dem Auftrag nach.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Hrsg.) (2018): Dritter Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Berlin. zur Publikation

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