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Glossar

Das Glossar definiert und erläutert auf dem demowanda-Portal verwendete Fachbegriffe. Es sind Begriffe, die in den jeweiligen thematischen Kontexten häufig benutzt werden und meist Kernbegriffe darstellen. Was mit ihnen gemeint ist, weicht nicht selten vom Alltagsverständnis ab. Dabei kann sogar ein und derselbe Fachbegriff in verschiedenen Kontexten Unterschiedliches bedeuten. Das Glossar soll Ihnen dabei helfen, sich in der Sprachwelt der Monitoring-Themen zurechtzufinden. Über das Alphabet können Sie gezielt nach Begriffen suchen.

Ungelernte

Als "Ungelernte" werden Personen bezeichnet, die keinen anerkannten Berufs- bzw. Studienabschluss erworben haben.

Eine genauere Definition finden Sie unter dem Begriff "Nicht formal Qualifizierte (nfQ)".

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung

Alternativ

Unterbeschäftigung

In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Das IAB definiert die Unterbeschäftigung als Summe von Erwerbslosen und Stiller Reserve. Im ILO-Konzept wird die Unterbeschäftigung zeitbezogen definiert; Unterbeschäftigte sind dort Erwerbstätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und entsprechend verfügbar sind.

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Unterwertige Erwerbstätigkeit

Unterwertige Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn das Anforderungsniveau der Tätigkeit unterhalb des Qualifikationsniveaus liegt. Um dies zu erfassen, wird in den BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen gefragt: "Welche Art von Ausbildung ist für die Ausübung der Tätigkeit in der Regel erforderlich: Eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Fachhochschul- oder Universitätsabschluss, ein Fortbildungsabschluss oder ist kein beruflicher Ausbildungsabschluss erforderlich?"

Um eine genaue Kategorisierung mit möglichst wenigen Inkonsistenzen vornehmen zu können, werden drei weitere Merkmale zur Generierung des Anforderungsniveaus herangezogen: Die Einarbeitungszeit (kurz versus länger), der Besuch von besonderen Lehrgängen oder Kursen (Ja/Nein) sowie die Stellung im Betrieb. Einfache Positionen, für die nur eine kurze Einarbeitungszeit und keine besonderen Kurse notwendig waren (inkl. Einzelfallprüfung) wurden der Niveaustufe "kein beruflicher Ausbildungsabschluss erforderlich" zugeordnet. Qualifizierte Positionen für die zwar kein Abschluss, aber eine lange Einarbeitungszeit und/oder besondere Lehrgänge/ Kurse notwendig waren, wurden hingegen den qualifizierten Tätigkeiten zugerechnet.

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung

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