HinweisCookies
Diese Webseite verwendet Cookies. Das ermöglicht es uns, die Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Hier erfahren Sie mehr zum Datenschutz und Möglichkeiten zum Widerspruch.
Quelle: Morsa Images/iStock
Um die Anforderungen in der (zukünftigen) Arbeitswelt bewältigen und auf neue Situationen adäquat reagieren zu können, bedarf es nicht nur fachlichen Wissens. Auch nichtfachliche und fachübergreifende Qualifikationen haben in der heutigen Arbeitswelt eine zunehmend große Bedeutung.
Fachübergreifende Qualifikationen und Schlüsselqualifikationen werden immer wichtiger
Damit gemeint sind Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die über die eigentlichen fachlichen Anforderungen im Beruf hinausgehen, also nicht an die Anwendung in einem spezifischen Berufsfeld gebunden sind wie beispielsweise fremdsprachliche Kompetenz und IT-Kompetenz. Dazu zählen aber auch nichtfachliche Anforderungen, sogenannte Schlüsselqualifikationen (z. B. Methodenkompetenzen). Diese sollen es Personen u. a. ermöglichen, sich neues Wissen erschließen und auf veränderte berufliche Anforderungen flexibel und adäquat reagieren zu können. Sie ergänzen und erweitern daher fachliche Qualifikationen, können diese aber nicht ersetzen und sind auch nicht losgelöst von Fachkompetenzen zu entwickeln.
Berufliche Tätigkeiten variieren in der Komplexität und in den an Erwerbstätige gestellten Anforderungen. Das Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeiten kann anhand verschiedener Ansätze ermittelt werden. Für diese Auswertung wird auf eine subjektive Messung zurückgegriffen, die auf der Selbsteinschätzung der Erwerbstätigen basiert. Der Indikator bemisst, welches Qualifikationsniveau in der Regel für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist, und beinhaltet vier Kategorien: kein Abschluss, eine Berufsausbildung, ein Fortbildungsabschluss und ein Hochschulabschluss.
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Die Grafik zeigt, dass mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze am deutschen Arbeitsmarkt im mittleren Anforderungsniveau zu finden ist (Berufsausbildung erforderlich). Der Anteil von Arbeitsplätzen mit diesem Anforderungsniveau im gesamten Arbeitsmarkt ist aber zwischen dem Jahr 2006 (53,4 %) und dem Jahr 2018 (51,5 %) gesunken, im Gegensatz zum Anteil von Arbeitsplätzen mit höchstem Anforderungsniveau (Hochschulabschluss), der eine wachsende Tendenz im Zeitverlauf aufweist (20,7 % in 2006 und 24,4 % in 2018). Nur etwa 6 % der Arbeitsplätze sind im Fortbildungsniveau zu finden, wobei der Anteil in der Zeit stabil geblieben ist. Einfacharbeitsplätze, für die kein Abschluss erforderlich ist, verlieren im Zeitverlauf an Bedeutung und machten im Jahr 2018 noch 17,5 % der Arbeitsplätze aus.
Datentabelle:
Berufliches Anforderungsniveau der Tätigkeiten (Selbsteinschätzung) (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Die Anforderungen an IT-Kenntnisse in der Erwerbstätigkeit steigen mit dem beruflichen Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeit. Hierbei wurde auf eine subjektive Messung des Anforderungsniveaus zurückgegriffen, die auf der Selbsteinschätzung der Erwerbstätigen basiert, welches Qualifikationsniveau in der Regel für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist. Auf dem höchsten Anforderungsniveau (Hochschulabschluss) sind 8,1 % der Erwerbstätigen in einem IKT-Beruf tätig, 12,7 % üben eine spezifische IT-Tätigkeit außerhalb der IKT-Berufe aus (sogenannte IT-Mischberuf). Und der Großteil (78,2 %) auch auf diesem hohen Tätigkeitsniveau benötigt reine Anwenderkenntnisse. Der Anteil der Erwerbstätigen, die keinen PC am Arbeitsplatz nutzen, steigt mit sinkendem Anforderungsniveau der Tätigkeit. Auf Einfacharbeitsplätzen, auf denen in der Regel kein formaler Berufsabschluss erforderlich ist, liegt dieser Anteil bei 41,1 %. Auf der mittleren Anforderungsebene einer Berufsausbildung hat rund jeder sechste Erwerbstätige nichts mit Computern zu tun, der reine Anwenderanteil liegt hier bei 75,7 %.
Datentabelle:
Anforderungen an IT-Kenntnisse nach Anforderungsniveau 2018 (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Waren im Jahr 2006 noch 2,4 % der Erwerbstätigen in einem IKT-Beruf (Berufsgruppe 43 der KldB 2010) tätig, so sind es im Jahr 2018 schon 3,6 %. Auch außerhalb der IKT-Berufe werden professionelle IT-Tätigkeiten nachgefragt. Spezifische IT-Tätigkeiten, die nicht den IKT-Berufen zuzuordnen sind, werden als IT-Mischberufe bezeichnet. Sieben Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland arbeiteten 2018 in IT-Mischberufen; hochgerechnet handelt es sich um mehr als zwei Millionen Erwerbstätige. Professionelle IT-Tätigkeiten werden z. B. häufig in fertigungstechnischen Berufen und in Berufen der Unternehmensorganisation ausgeübt. Zur Erfassung von IT-Tätigkeiten wurden in der Erwerbstätigenbefragung folgende Fragen gestellt: "Im Folgenden interessiert uns, in welcher Art und Weise Sie mit Computern arbeiten. Nutzen Sie Computer ausschließlich als Anwender oder geht Ihre Nutzung über die reine Anwendung hinaus?". Der Anteil der IT-Anwender/-innen stieg im betrachteten Zeitraum von 67 % im Jahr 2006 auf 72,5 % im Jahr 2018.
Datentabelle:
Anforderungen an IT-Kenntnisse (xls, 37 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Die arbeitsplatzbezogenen Anforderungen an Fremdsprachenkenntnisse hängen stark mit dem Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes zusammen. Das Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeit wurde hier anhand der Selbsteinschätzung der Befragten ermittelt, die bemisst, welches Qualifikationsniveau in der Regel für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist.
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Umso höher die Anforderung des Arbeitsplatzes, desto höher ist der Anteil an Erwerbstätigen, die Fremdsprachkenntnisse benötigen, und desto höher ist auch die Anforderungen an diese Kenntnisse. Auf Einfacharbeitsplätzen, für die in der Regel kein Abschluss erforderlich ist, benötigen 36,8 % der Erwerbstätigen Grundkenntnisse und 8,7 % Fachkenntnisse in Fremdsprachen. Bei den Tätigkeiten, die in der Regel einen Hochschulabschluss erfordern, liegen die Anteile bei 39,7 % und 49,0 %. Für Tätigkeiten des mittleren Anforderungsniveaus (Ausbildungsabschluss erforderlich) benötigen mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen Grundkenntnisse (51,2 %) und mehr als ein Zehntel (14,2 %) Fachkenntnisse in Fremdsprachen. Auf dem mittleren Anforderungsniveau ist zudem ein besonders großer Anstieg im Zeitverlauf zu verzeichnen (hier nicht dargestellt). So waren es 2006 noch 33,5 % (2012: 41,8 %, 2018. 51,2 %) der Erwerbstätigen, die Grundkenntnisse in Fremdsprachen benötigten. Hinsichtlich der Fachkenntnisse stiegen die Anteile auf diesem Anforderungsniveau von 10,3 % im Jahr 2006 auf 14,2 % im Jahr 2018 (2012: 11,5 %).
Datentabelle:
Anforderungen an Fremdsprachen nach Anforderungsniveau 2018 (xls, 37 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Die Anforderungen an Fremdsprachenkenntnisse haben sich im Zeitverlauf stetig erhöht. Fremdsprachliche Qualifikationen entwickeln sich mehr und mehr zu einer Schlüsselqualifikation. Dieser Anstieg gilt sowohl für Grund- als auch für Fachkenntnisse. Gaben 2006 noch 33,0 % bzw. 16,0 % der Erwerbstätigen an, Grund- bzw. Fachkenntnisse zu benötigen, stieg die Quote in 2012 für beide Fremdsprachenniveaus an, auf 39,6 % (Grundkenntnisse) und 17,9 % (Fachkenntnisse). Die steigende Tendenz in den Fremdsprachanforderungen hält auch im Jahr 2018 an, wenn mehr als zwei Drittel der Arbeitsplätze Fremdsprachkenntnissen verlangen (45,6 % Grund- und 22,4 % Fachkenntnisse). Der Anteil derer, die keine Fremdsprachen im Beruf bzw. in der Erwerbstätigkeit brauchen, ist von 51,0 % im Jahr 2006 auf 32,0 % im Jahr 2018 zurückgegangen. Diese Anteile zeigen die wachsende Relevanz von Fremdsprachen auf dem Arbeitsplatz in einer immer stärker vernetzten (Arbeits-)Welt.
Zur Erfassung von Fremdsprachenkenntnissen wurde gefragt: "Benötigen Sie in Ihrer Tätigkeit als <…> Grund- oder Fachkenntnisse in Englisch?" sowie "Benötigen Sie Grund- oder Fachkenntnisse in anderen Sprachen außer Englisch und Deutsch?". Zum Vergleich dazu: 1998/99 sagten lediglich 9,6 % der Erwerbstätigen, dass sie Fremdsprachenkenntnisse benötigten, die über Grundkenntnisse hinausgehen. Der Anteil der Erwerbstätigen, die Fachkenntnisse am Arbeitsplatz benötigen, ist demzufolge seit Ende der 1990er Jahre um rund 13 Prozentpunkte gestiegen.
Datentabelle:
Anforderungen an Fremdsprachen (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Anforderungen an Methodenkompetenzen sind ebenso wie fachlich bezogene Anforderungen wichtige Bestandteile der Komplexität des Arbeitsplatzes. Mit Blick auf das Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes zeigt sich folgendes: Umso höher das arbeitsplatzbezogene Anforderungsniveau ist, desto höher sind auch die Anforderungen an Methodenkompetenzen. Arbeitsplätze, für die in der Regel ein Hochschulabschluss erforderlich ist, verlangen sehr hohe Anforderungen an Problemlösungsfähigkeit (86,8 % der Erwerbstätigen in dieser Gruppe müssen häufig auf Probleme reagieren und diese lösen) sowie an Entscheidungskompetenz (59,2 % müssen häufig eigenständig und ohne Anleitung schwierige Entscheidungen treffen). Jeder zweite Erwerbstätige auf diesem Anforderungsniveau muss auch häufig eigene Wissenslücken erkennen und schließen (53,0 %). Im Gegensatz dazu sind Arbeitsplätze mit dem niedrigsten Anforderungsniveau durch niedrigere Anteile an Methodenkompetenzen gekennzeichnet. 49,1% der Erwerbstätigen benötigen Problemlösungskompetenz, 24,4% müssen schwierige Entscheidungen treffen und mit 24,7% muss auch jeder vierte Erwerbstätige auf einem Einfacharbeitsplatz häufig eigene Wissenslücken erkennen und schließen.
Datentabelle:
Anforderungen an Methodenkompetenzen nach Anforderungsniveau 2018 (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Veränderungen in der Tätigkeitsstruktur, neue Formen der Arbeitsorganisation und wachsende Anforderungen an das Wissen und dessen abnehmende Halbwertszeit bedeuten für viele Erwerbstätige, dass sie immer wieder neue Aufgaben bewältigen müssen. Anforderungen an sogenannte Schlüsselqualifikationen sind daher wichtige Bestandteile der Komplexität des Arbeitsplatzes. Methodenkompetenzen verlangen von Erwerbstätigen u. a. situatives Wissen sowie die Fähigkeit, mit Unwägbarkeiten umzugehen und Lösungen auf Probleme zu finden.
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Im Zeitvergleich zeigt sich, dass die Anforderungen an Methodenkompetenzen zugenommen haben. Gaben im Jahr 2006 noch 28,3 % der Erwerbstätigen an, dass sie häufig eigene Wissenslücken erkennen und schließen müssen, so lag der Wert 2018 bereits bei 36,6 % (2012: 31,5 %). Unverändert hoch sind die Anforderungen an die Methodenkompetenz, eigenständig und ohne Anleitung schwierige Entscheidungen treffen zu müssen, die von rund 40 % der Erwerbstätigen verlangt wird. Auch der Anteil der Erwerbstätigen, die häufig auf Probleme reagieren und diese lösen müssen, ist zwischen 2012 und 2018 von 67,6 % auf 70,6 % gestiegen (2006 lag dieser Wert noch bei 52,2 %, was allerdings mit einer veränderten Fragestellung zusammenhängen kann).
Datentabelle:
Anforderungen an Methodenkompetenzen (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)