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Quelle: sculpies/iStock
Der Renteneintritt markiert den Beginn der Lebensphase nach dem Erwerbsleben. Dieser wird durch die gesetzliche Rentenaltersgrenze vorgegeben, hängt aber im Einzelfall auch von der gesundheitlichen und beruflichen Situation ab. Jeder Renteneintritt bedeutet zugleich einen Verlust an Arbeitskraft.
Verschiedene Rentenarten charakterisieren das Berentungsgeschehen in Deutschland
Ein wesentlicher Faktor bei der Betrachtung des Erwerbspersonenpotenzials mit Blick auf die demografischen Veränderungen ist das Berentungsgeschehen. Man unterscheidet Renten wegen Alters und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Neben den sogenannten Regelaltersrenten gibt es verschiedene vorgezogene Altersrenten für unterschiedliche Gruppen von Erwerbstätigen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen und in der Regel nur für bestimmte Geburtsjahrgänge gelten. So gibt es Sonderregelungen für langjährig Versicherte (mit mindestens 35 Versicherungsjahren) und seit 2012 auch für besonders langjährig Versicherte (mit mindestens 45 Versicherungsjahren), für Schwerbehinderte, für Frauen, für Arbeitslose und Personen in Altersteilzeit. Für beide Rentenarten ist im Kontext des demografischen Wandels die zeitliche Veränderung von besonderem Interesse. Diese steht daher hier im Vordergrund.
In Deutschland gab es Ende 2018 rund 20,1 Millionen Versichertenrenten, von denen 18,2 Millionen eine Altersrente bezogen. Die Zahl der Altersrenten ist dabei für beide Geschlechter seit 1993 stark angestiegen: 1993 waren 4,8 Millionen Männer und 7,4 Millionen Frauen in Altersrente, 2018 waren es 8,1 Millionen Männer (+68 %) und 10,1 Millionen Frauen (+37 %).
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Bei den Erwerbsminderungsrenten haben sich beide Geschlechter seit Anfang der 1990er Jahre erheblich angenähert. Während die Zahl bei Männern um 24 % auf 870 Tausend abgenommen hat (1993: 1.147 Tausend), ist diese bei den Frauen um knapp ein Drittel auf 954 Tausend gestiegen (1993: 719 Tausend). Damit bekamen 2018 mehr Frauen als Männer eine Erwerbsminderungsrente.
Die Geschlechtsunterschiede bei der Anzahl der Altersrenten sind leicht zu erklären: Zum einen lag das gesetzliche Rentenalter für Frauen früher niedriger, zum anderen leben Frauen durchschnittlich länger und bekommen dementsprechend länger Rente. Bei den Erwerbsminderungsrenten hingegen ist die Erklärung weniger offensichtlich. Die sinkenden Zahlen bei den Männern kann man mit strengeren Zugangsvoraussetzungen erklären, die allerdings ebenso für Frauen gelten. Allerdings hat die Erwerbsbeteiligung der Frauen erheblich zugenommen. Betrachtet man zusätzlich die für die Erwerbsminderungsrente relevanten Berentungsdiagnosen, zeigt sich, dass bei Frauen inzwischen fast die Hälfte der Rentenzugänge auf Psychische und Verhaltensstörungen zurückgeht – eine Diagnosegruppe, deren Anteil in den letzten Jahren bei beiden Geschlechtern stark zugenommen hat.
Datentabelle:
Rentenbestand in Deutschland nach Rentenarten und Geschlecht (xls, 32 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Im Jahr 2018 sind insgesamt rund 952 Tausend neue Versichertenrenten zu verzeichnen. Rund 784 Tausend wurden aufgrund des Alters berentet, 168 Tausend wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Bei den Altersrentenzugängen zeigt sich für beide Geschlechter im langfristigen Trend eher ein Rückgang, wobei in den letzten Jahren ein leichter Anstieg zu verzeichnen war. Dieser Verlauf wird von zwei Faktoren wesentlich beeinflusst. Zum einen schlagen sich Gesetzesänderungen bezüglich des Renteneintritts nieder – dies zeigt sich auch in Spitzen in einzelnen Jahren (z. B. 1995 bei den Männern und 1999 bei den Frauen), weil dort eine Gruppe von Beschäftigten gleichzeitig "berechtigt" wurde, vorzeitig in Rente zu gehen. Zum anderen macht sich im langfristigen Trend die Stärke des Geburtsjahrgangs bemerkbar – dies führt in den nächsten Jahren (bis ca. 2020) immer wieder zu steigenden Zugangszahlen, weil die sogenannten geburtenstarken Jahrgänge der "Babyboomer" ins gesetzliche Rentenalter gelangen.
Datentabelle:
Rentenzugänge in Deutschland nach Rentenarten und Geschlecht (xls, 42 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Neben den Regelaltersrenten gibt es verschiedene Arten von vorgezogenen Altersrenten. So gibt es Sonderregelungen für Frauen, Schwerbehinderte, Arbeitslose (diese Rentenart schließt Altersteilzeitmodelle ein), aber auch für langjährig Versicherte und seit 2012 auch für "besonders langjährig Versicherte". Bei allen Arten von vorgezogener Altersrente hängen die Möglichkeiten, vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand zu gehen, vom Geburtsjahrgang ab. Genaueres finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Von den 784 Tausend Rentenzugängen wegen Alters im Jahr 2018 erfolgten rund 57 % vorzeitig. Dabei handelt es sich meist um langjährig und besonders langjährig Versicherte. Auf die Rentenart der langjährig Versicherten (35 Versicherungsjahre und mehr) entfallen 18,5 % der Altersrentenzugänge. Die Rentenart für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) macht 2018 fast jeder dritte Rentenzugang bei den Altersrenten aus (31,1 %).
Seit 2000 am stärksten zurückgegangen sind aber die Anteile für vorgezogene Altersrenten für Frauen (von 26,8 % auf 0,1 %) und nach Arbeitslosigkeit (von 22,5 % auf 0,1 %, inkl. nach Altersteilzeitarbeit), da diese Rentenarten für Geburtsjahrgänge 1952 und jünger nicht mehr beansprucht werden können. Der Anteil der vorgezogenen Altersrenten für Schwerbehinderte liegt 2018 bei 6,9 %. Der Anteil der Regelaltersrenten ist aktuell mit 43,1 % deutlich höher als im Jahr 2000, liegt allerdings unter den Werten z. B. der Jahre 2009 bis 2011.
Datentabelle:
Altersrentenzugänge in Deutschland nach Rentenarten (xls, 33 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Im Jahr 2018 gab es fast 168 Tausend Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Betrachtet man hier die vier häufigsten Diagnosegrundgruppen, zeigen sich bei beiden Geschlechtern deutlich Veränderungen im Zeitverlauf. Während die Erwerbsminderungsrentenzugänge von Psychischen und Verhaltensstörungen seit 2000 – insbesondere bei den Frauen – deutlich zugenommen haben (Männer +15 %; Frauen +63 %), ist die Entwicklung bei allen anderen Diagnosegruppen tendenziell rückläufig, wobei hier bei den Frauen 2018 erneut ein Anstieg zu verzeichnen war. Bei den Frauen machen Psychische und Verhaltensstörungen 2018 fast die Hälfte der Neuberentungsfälle aus (42.107), bei den Männern ist es mehr als ein Drittel (29.564).
Im Jahr 2018 besteht bei Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes sowie bei den Neubildungen, d. h. gut- oder bösartige Tumore, bei beiden Geschlechtern ein ähnlich häufiger Renteneintritt (Männer: über 10 Tsd., Frauen: über 11 Tsd.). Ein deutlicher Geschlechterunterschied ist aber nach wie vor bei den Rentenzugängen aufgrund von Krankheiten des Kreislaufsystems festzustellen. Hier sind – trotz eines starken Rückgangs im Vergleich zum Jahr 2000 – mehr als doppelt so viele Männer (10.670) betroffen als Frauen (4.846).
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Das durchschnittliche Zugangsalter bei Altersrenten liegt aktuell bei rund 64 Jahren (Stand 2018). Seit Ende der 1990er Jahre hat es sich bei beiden Geschlechtern um rund zwei Jahre erhöht. Dieser Anstieg beginnt bei den Männern ab dem Jahr 1997 (62,0 Jahre) und hat 2013 mit 64,1 Jahren sein bisheriges Maximum erreicht. Bei den Frauen zeigen sich – nicht zuletzt aufgrund von Gesetzesänderungen – stärkere Schwankungen im Verlauf. Der Tiefpunkt ist in den Jahren 1998/1999 (62,2 Jahre) festzustellen. Ein deutlicher Anstieg erfolgt aber erst ab 2010 (63,3 Jahre). In 2018 liegt das durchschnittliche Rentenzugangsalter für Altersrenten bei den Frauen mit 64,1 Jahren leicht höher als bei den Männern (64,0 Jahre).
Bei den Erwerbsminderungsrenten sank das Zugangsalter bei beiden Geschlechtern bis 2004 fast stetig. Danach stieg es wieder und liegt aktuell bei 52,7 Jahren bei den Männern und 51,6 Jahren bei den Frauen.
Datentabelle:
Durchschnittliches Zugangsalter in Deutschland nach Rentenarten und Geschlecht (xls, 44 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Betrachtet man die durchschnittlichen Versicherungsjahre bei Altersrentenzugänge in Ost- und Westdeutschland, wird deutlich, dass diese in Ostdeutschland wesentlich höher ausfallen. Ostdeutsche Männer haben in 2018 durchschnittlich 43,2 Versicherungsjahre vorzuweisen, westdeutsche fast drei Jahre weniger (40,6 Jahre). Obgleich im Westen in den letzten zehn Jahren bei den Frauen ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist, liegen diese in 2018 mit durchschnittlich 32,8 Versicherungsjahren deutlich hinter den ostdeutschen Frauen zurück. So weisen Frauen im Osten bei Renteneintritt in 2018 im Durchschnitt 43,2 Versicherungsjahre auf. Damit haben sie sogar mehr als die westdeutschen Männer. Hier schlägt sich neben der Arbeitsmarktlage (Stichwort: Vollbeschäftigung) in der DDR auch das Kinderbetreuungssystem nieder, das den Frauen ermöglichte, schnell wieder beruflich aktiv zu sein.