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Ressortforschung

Die Politik im 21. Jahrhundert sieht sich nicht nur angesichts des demografischen Wandels großen Herausforderungen gegenüber. Um diesen angemessen begegnen zu können, braucht es ein hohes Maß an Kenntnissen auf den verschiedensten Sachgebieten. Hierfür bedient sich die Politik der Ressortforschung. In diesem Bereich erfahren Sie mehr über Funktion, Aufgaben und Organisation der Ressortforschung in Deutschland.

Was ist Ressortforschung?

Ressortforschung dient der wissenschaftlichen Fundierung staatlichen Handelns. Dahinter steht der Gedanke, dass nur mit wissenschaftlich abgesicherten Informationen eine zielgerichtete Politik betrieben werden kann, die den Anforderungen gerecht wird. Die hierfür notwendige systematische Einbindung von Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung in staatliches Handeln hat in Deutschland Tradition und parallel zu den technischen Entwicklungen in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts seinen Anfang genommen.

Ressortforschung agiert an der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik und gilt als ein eigenständiger Typ angewandter Forschung. Sie wird definiert als Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE-Aktivitäten) des Bundes, die der Vorbereitung, Unterstützung oder Umsetzung politischer Entscheidungen dienen und untrennbar mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verbunden sind. Ressortforschung ist primär Forschung für die Bundesministerien und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Bundesregierung. Wesentliche Aufgabe der Ressortforschung ist demnach die Politikberatung, d. h. wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse als Entscheidungsgrundlagen für die Ressorts bereitzustellen. Dabei greift sie aktuelle gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Fragestellungen auf, erkennt wichtige Herausforderungen für die Gesellschaft von morgen und erarbeitet Handlungsoptionen für staatliche Maßnahmen. Die Ressortforschung übernimmt auch eine „Antennenfunktion”. Sie betreibt also auch sogenannte Vorlaufforschung auf Gebieten, die (noch) keinen akuten Handlungs- oder Regelungsbedarf seitens der Politik erkennen lassen, aber für die Gesellschaft von morgen bedeutsam sein können oder – unter ungünstigen Bedingungen – einen kurzfristigen Handlungsbedarf provozieren können. Neben Forschungs- und Entwicklungsleistungen erbringen die meisten Einrichtungen wissenschaftsbasierte Beratungs- und Informationsleistungen sowie wichtige, zum Teil gesetzlich festgelegte forschungsbasierte Dienstleistungen auf den Gebieten der Prüfung, Zulassung, Regelsetzung und des Monitorings.

Um der Politik eine bestmögliche wissenschaftliche Expertise zur Verfügung zu stellen, ist die Ressortforschung sowohl untereinander als auch mit der Wissenschaft und nationalen und internationalen Akteuren der Forschungslandschaft eng vernetzt. Das äußert sich u.a. darin, dass die Ressortforschung

  • externen wissenschaftlichen Sachverstand einbezieht,
  • neue Kooperationsformen mit der Wissenschaft (z. B. Expertensysteme) eingeht,
  • gemeinsame Projekte mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durchführt,
  • an der Hochschullehre mitwirkt,
  • am wissenschaftlichen Diskurs teilnimmt sowie
  • den Informationsaustausch und wissenschaftlichen Nachwuchs fördert.

Die Forschungsergebnisse der Ressortforschung werden veröffentlicht und auf zielgruppenorientierten Veranstaltungen vorgestellt. Adressaten sind vor allem die Ressorts und ggf. weitere politische Akteure, Unternehmen und gesellschaftliche Gruppen, die auf die Arbeit der Ressortforschungseinrichtungen angewiesen sind bzw. von diesen gesetzte Standards und Normen umsetzen sollen. Darüber hinaus nutzt die wissenschaftliche Community die Ergebnisse.

Wer macht Ressortforschung?

Die Ressortforschung in Deutschland obliegt in erster Linie den sogenannten Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben. Der Großteil ist in Behördenform institutionalisiert und unterliegt der Fachaufsicht der Bundesministerien. Insgesamt zählt Deutschland 52 Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. Je nach Aufgabenstellung macht der Anteil für eigene Forschung am Tätigkeitsspektrum weniger als 10 % bis über 50 % aus. Daneben wird Ressortforschung in Form einer Zusammenarbeit mit FuE-Einrichtungen (häufig außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) und durch Vergabe von FuE-Projekten an externe Forschungsnehmer durchgeführt.

Mehr als 30 Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben haben sich in der Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen (AG Ressortforschung) zusammengeschlossen. Wesentliche Ziele der Arbeitsgemeinschaft sind eine Vertretung der besonderen Belange und Stärken der Ressortforschung nach außen und die Qualitätssicherung ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Weitere Informationen zur Arbeitsgemeinschaft finden Sie hier.

Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Hrsg.) (2007): Konzept einer modernen Ressortforschung. Bonn/Berlin., Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Hrsg.) (2007): Zehn Leitlinien einer modernen Ressortforschung. Bonn/Berlin.

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