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Weiterbildung

Junge Menschen in Stuhlreihen sitzend, die einem Mann am Rednerpult zuhören (Quelle: BraunS/iStock) Quelle: BraunS/iStock

Eine sich schnell wandelnde und globalisierte Arbeitswelt bringt es mit sich, dass Be­triebe wie Beschäftigte sich auf dem neuesten Stand halten müssen. Weil künftig länger gearbeitet werden muss, wird Weiterbildung zunehmend auch ältere Erwerbstätige miteinschließen.

Die beruflichen Anforderungen in der Arbeitswelt verändern sich immer schneller. Mit der zunehmenden Komplexität der Arbeitsanforderungen und der abnehmenden Halbwertszeit des Wissens steigt die Notwendigkeit, berufliches Wissen kontinuierlich zu aktualisieren und lebenslang zu lernen.

Demografischer Wandel erhöht Notwendigkeit lebenslangen Lernens
Steigende berufliche Anforderungen in der Arbeitswelt sowie die Globalisierung und Internationa­lisierung der Wirtschaft und der Arbeitsmärkte erfordern eine hohe Weiterbildungsbereitschaft vonseiten der Individuen als auch von Seiten der Betriebe. Vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Erwerbsgesellschaft und eines möglichen Fachkräftemangels stellt sich z.B. die Frage, in welchem Maße sich Ältere an beruflicher Weiterbildung beteiligen und ob bestehende soziale Ungleichheiten von nicht formal Qualifizierten beim Zugang zu Weiterbildung abgebaut und zusätzliche Fachkräfte aktiviert werden können.

Weiterbildungsbeteiligung von Betrieben

nach Betriebsgröße 2010-2016

Angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und die in Folge des technologischen Wandels steigenden Tätigkeits- und Qualifikationsanforderungen gewinnt betriebliche Weiter­bildung immer mehr an Bedeutung. Im internationalen Vergleich blieben deutsche Betriebe bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen allerdings hinter den Erwartungen zurück. Dies hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert, da betriebliche Weiterbildung ein zunehmend wichtigeres Instrument zur Absicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Deckung des Qualifizierungsbedarfs von Betrieben geworden ist. Auswertungen der jährlich stattfindenden Befragungen im Rahmen des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) zeigen im Zeitvergleich, dass sich Betriebe im Gegensatz zu früheren Jahren offensichtlich über alle Betriebsgrößenklassen hinweg verstärkt an der Weiterbildung ihrer Beschäftigten beteiligen (vgl. Mohr 2015, Mohr/Troltsch/Gerhards 2013, Gerhards/Mohr/Troltsch 2012).

Im Jahr 2016 haben in mehr als 80 % der Betriebe in Deutschland Weiterbildungs­maßnahmen für Beschäftigten stattgefunden, die der Betrieb durch Kostenübernahme oder Freistellung ganz oder teilweise gefördert hat. Zu den erfassten Weiterbildungs­maßen zählt die Teilnahme an Kursen, Lehrgängen oder Seminaren sowie an nichtkursförmiger Weiterbildung wie das informelle Lernen am Arbeitsplatz. In den Jahren 2015 und 2016 lag die generelle Weiter­bildungsbeteiligung mit 83,5 % bzw. 81,6 % auf einem vergleichbar hohen Niveau. Noch deutlich niedriger fiel sie 2010 mit 57,3 % aus.

Die Weiterbildungsbeteiligung nimmt mit der Betriebsgröße zu. Während in Betrieben mit 20 und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Beteiligung im Jahr 2016 über 95 % – und im Falle der Großbetriebe sogar fast 100 % – beträgt, haben von den Kleinbetrieben mit höchstens 19 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur etwa drei von vier Betrieben Weiterbildungsmaßnahmen gefördert (2010: 53,8 %). Aber auch bei diesen betrieben nahm das Engagement zu. Dieses Ergebnis ist zudem vor dem Hintergrund zu interpretieren, dass der Indikator lediglich misst, ob wenigstens ein Beschäftigter bzw. eine Beschäftigte an betrieblich geförderten Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat. Naturgemäß steigt diese Wahr­scheinlichkeit mit steigender Beschäftigtenzahl und fällt daher bei Kleinbetrieben geringer aus.

Datentabelle:
Weiterbildungsbeteiligung von Betrieben nach Betriebsgröße (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

nach Wirtschaftszweigen 2013-2016

Angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und die in Folge des technologischen Wandels steigenden Tätigkeits- und Qualifikationsanforderungen gewinnt betriebliche Weiterbildung immer mehr an Bedeutung. Im internationalen Vergleich blieben deutsche Betriebe bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen allerdings hinter den Erwartungen zurück. Dies hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert, da betriebliche Weiterbildung ein zunehmend wichtigeres Instrument zur Absicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Deckung des Qualifizierungsbedarfs von Betrieben geworden ist. Auswertungen der jährlich stattfindenden Befragungen im Rahmen des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) zeigen im Zeitvergleich, dass sich Betriebe im Gegensatz zu früheren Jahren offensichtlich über alle Wirtschaftszweige hinweg verstärkt an der Weiterbildung ihrer Beschäftigten beteiligen (vgl. Mohr 2015, Mohr/Troltsch/Gerhards 2013, Gerhards/Mohr/Troltsch 2012).

Im Jahr 2016 haben insgesamt in mehr als vier von fünf Betrieben in Deutschland (81,6 %) Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigten stattgefunden, die der Betrieb durch Kosten­übernahme oder Freistellung ganz oder teilweise gefördert hat. Zu den erfassten Weiterbildungsmaßen zählt die Teilnahme an Kursen, Lehrgängen oder Seminaren sowie an nichtkursförmiger Weiterbildung wie das informelle Lernen am Arbeitsplatz. In den Jahren 2015 und 2016 lag die durchschnittliche Weiterbildungsbeteiligung mit 83,5 % bzw. 81,6 % auf einem vergleichbar hohen Niveau, Anteile, die in früheren Jahren deutlich niedriger ausfielen.

Die Beteiligung an Weiterbildung unterscheidet sich nach der Wirtschaftszweigzugehörigkeit. Mit 92,1 % haben überdurchschnittlich viele medizinische oder pflegerische Dienstleistungsbetriebe Weiterbildungs­maßnahmen ihrer Beschäftigten gefördert. Auch Betriebe des öffentlichen Dienstes (84,6 %), im verarbeitenden Gewerbe (82,0 %) sowie aus dem Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen (85,3 %) weisen eine überdurchschnittlich hohe Beteiligung auf. Eine vergleichsweise geringere Weiterbildungsbeteiligung zeigt sich für Betriebe aus den Bereichen Land- Forstwirtschaft, Bergbau, Energie (72,0 %) sowie der Bauwirtschaft (73,5 %).

Im Zeitverlauf zeigen sich seit 2013 unterschiedliche Entwicklungen. Während Bereiche wie die medizinischen oder unternehmensnahen Dienstleistungen, der Öffentliche Dienst (einschl. Erziehung/Unterricht) sowie das verarbeitende Gewerbe - von Jahresschwankungen abgesehen – ihr hohes Beteili­gungsniveau halten und zeitweise steigern konnten, sind Bereiche wie die Land- und Forst­wirtschaft, Bauwirtschaft sowie die personenbezogenen Dienstleistungen auf einem relativ gesehen niedrigeren Niveau verblieben.

Datentabelle:
Weiterbildungsbeteiligung von Betrieben nach Wirtschaftszweigen (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

in West- und Ostdeutschland 2010-2016

Angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und die in Folge des technologischen Wandels steigenden Tätigkeits- und Qualifikationsanforderungen gewinnt betriebliche Weiter­bildung immer mehr an Bedeutung. Im internationalen Vergleich blieben deutsche Betriebe bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen allerdings hinter den Erwartungen zurück. Dies hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert, da betriebliche Weiterbildung ein zunehmend wichtigeres Instrument zur Absicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Deckung des Qualifizierungsbedarfs von Betrieben geworden ist. Auswertungen der jährlich stattfindenden Befragungen im Rahmen des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) zeigen im Zeitvergleich, dass sich Betriebe im Gegensatz zu früheren Jahren offensichtlich auch über Regionen verstärkt an der Weiterbildung ihrer Beschäftigten beteiligen (vgl. Mohr 2015, Mohr/Troltsch/Gerhards 2013, Gerhards/Mohr/Troltsch 2012).

Im Jahr 2016 haben in Deutschland im Durchschnitt in vier von fünf Betrieben (81,6 %) Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigten stattgefunden, die der Betrieb durch Kostenübernahme oder Freistellung ganz oder teilweise gefördert hat. Zu den erfassten Weiterbildungsmaßen zählt die Teilnahme an Kursen, Lehrgängen oder Seminaren sowie an nichtkursförmiger Weiterbildung wie das informelle Lernen am Arbeitsplatz. Auch in der Einzelbetrachtung nach Bundesgebieten zeigt sich insgesamt ein zunehmendes Engagement der Betriebe bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten.

Im Jahr 2016 lag der Anteil der Betriebe mit Weiterbildungsbeteiligung im östlichen Bundesgebiet mit 86,9 % zwar um knapp sieben Prozentpunkte höher als im Westen (80,3 %), die Ergebnisse weisen allerdings für beide Bundesgebiete einen einen kontinuierlich steigenden Trend in der Weiterbildungsbeteiligung auf: Während im Jahr 2010 Betriebe im Westen Deutschlands mit 57,9 % und im Osten mit 55,3 % ein sehr niedriges Niveau ausweisen, so lag in den Jahren 2015 und 2016 die Weiterbildungs­beteiligung mit 83,5 % bzw. 81,6 % auf einem vergleichbar hohen Niveau.

Datentabelle:
Weiterbildungsbeteiligung von Betrieben in West- und Ostdeutschland (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)


Beteiligung von Betrieben an informeller Weiterbildung

nach Betriebsgröße 2010-2016

Informelle Weiterbildung wird der Europäischen Kommission (2001) zufolge als Lernen bezeichnet, das im Alltag, am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der Freizeit stattfinden kann. Es wird im Vergleich zu formeller Weiterbildung als unstrukturiert und nichtintentional charakterisiert. Neben internen und externen Kursen zur Fort- und Weiterbildung gibt es sogenannte selbstgesteuerte Formen der Fort- und Weiterbildung. Hierzu zählen Maßnahmen wie die Weiterbildung am Arbeitsplatz über Unterweisungen oder reguläre Einarbeitung, die Teilnahme an Qualitäts­zirkeln oder Informationsveranstaltungen sowie selbstgesteuertes Lernen mit speziellen Programmen. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Befragungen im Rahmen des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) werden Betriebe jährlich gefragt, ob sie für derartige inner- oder außerbetriebliche Fort- und Weiter­bildungsmaßnahmen Beschäftigte ganz oder teilweise freistellen bzw. die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

Im Jahr 2016 hat mehr als jeder zweite Betrieb in Deutschland (56,6 %) informelle Weiterbildung­smaßnahmen für mindestens einen Beschäftigten gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Anteil allerdings um etwa sechs Prozentpunkte zurückgegangen. 2010 lag er dagegen mit 53,7 % auf einem deutlich niedrigeren Niveau.

Der Anteil der Betriebe mit informeller Weiterbildung nimmt mit der Betriebsgröße zu. Von den Kleinbetrieben mit bis zu 19 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat 2016 jeder zweite Betrieb (53,6 %) informelle Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Sowohl bei mittelständischen Betrieben als auch bei Großbetrieben lagen die Anteile deutlich höher (76,9 % bzw. 81,1 %). Dieses Ergebnis ist jedoch vor dem Hintergrund zu interpretieren, dass der Indikator lediglich misst, ob wenigstens ein Beschäftigter bzw. eine Beschäftigte an betrieblich geförderten informellen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat. Naturgemäß steigt diese Wahrscheinlichkeit mit steigender Beschäftigtenzahl und fällt daher bei Kleinbetrieben geringer aus.

Abgesehen von Jahresschwankungen zeigt sich seit 2010 bei der Beteiligung von Betrieben an der informellen Weiterbildung ihrer Beschäftigten in allen Betriebsgrößenklassen ein zwar unterschiedlich hohes, aber relativ konstantes Niveau.

Datentabelle:
Beteiligung von Betrieben an informeller Weiterbildung nach Betriebsgröße (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

nach Wirtschaftszweigen 2013-2016

Informelle Weiterbildung wird der Europäischen Kommission (2001) zufolge als Lernen bezeichnet, das im Alltag, am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der Freizeit stattfinden kann. Es wird im Vergleich zu formeller Weiterbildung als unstrukturiert und nichtintentional charakterisiert. Neben internen und externen Kursen zur Fort- und Weiterbildung gibt es sogenannte selbstgesteuerte Formen der Fort- und Weiterbildung. Hierzu zählen Maßnahmen wie die Weiterbildung am Arbeitsplatz über Unterweisungen oder reguläre Einarbeitung, die Teilnahme an Qualitäts­zirkeln oder Informationsveranstaltungen sowie selbstgesteuertes Lernen mit speziellen Programmen. Im Rahmen des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenz­entwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) werden Betriebe jährlich gefragt, ob sie für derartige inner- oder außerbetriebliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Beschäftigte ganz oder teilweise freistellen bzw. die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

Im Jahr 2016 hat mehr als jeder zweite Betrieb in Deutschland (56,6 %) informelle Weiterbildungs­maßnahmen für mindestens einen Beschäftigten gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Anteil um etwa sieben Prozentpunkte zurückgegangen. 2013 lag er dagegen mit 50,4 % auf einem vergleichbar niedrigen Niveau.

Die Beteiligung der Betriebe an informeller Weiter­bildung unterscheidet sich nach der Wirtschafts­zweigzugehörigkeit kaum noch. Abgesehen von Betrieben im verarbeitenden Gewerbe, die mit 71,7 % den höchsten Anteil aufweisen, zeigen Betriebe aus den anderen Wirtschafts­sektoren eine Beteiligung an der informellen Weiterbildung ihrer Beschäftigten zwischen 52,5 % und 58,8 % und liegen damit im Durchschnitts­bereich. Allerdings scheint sich insgesamt der positive Trend seit 2013 abgeschwächt zu haben, da im Vorjahresvergleich zu 2015 – abgesehen von der Land- und Forstwirtschaft und dem verarbeitenden Gewerbe – die Anteile zurückgegangen sind.

Datentabelle:
Beteiligung von Betrieben an informeller Weiterbildung nach Wirtschaftszweigen (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

in West- und Ostdeutschland 2010-2016

Informelle Weiterbildung wird der Europäischen Kommission (2001) zufolge als Lernen bezeichnet, das im Alltag, am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der Freizeit stattfinden kann. Es wird im Vergleich zu formeller Weiterbildung als unstrukturiert und nichtintentional charakterisiert. Neben internen und externen Kursen zur Fort- und Weiterbildung gibt es sogenannte selbstgesteuerte Formen der Fort- und Weiterbildung. Hierzu zählen Maßnahmen wie die Weiterbildung am Arbeitsplatz über Unterweisungen oder reguläre Einarbeitung, die Teilnahme an Qualitäts­zirkeln oder Informationsveranstaltungen sowie selbstgesteuertes Lernen mit speziellen Programmen. Im Rahmen des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenz­entwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) werden Betriebe jährlich gefragt, ob sie für derartige inner- oder außerbetriebliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Beschäftigte ganz oder teilweise freistellen bzw. die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

Liniendiagramm, das die Beteiligung von Betrieben an informeller Weiterbildung in West- und Ostdeutschland in den Jahren 2010-2016 zeigt. Wird im Text erläutert. Beteiligung von Betrieben an informeller Weiterbildung in West- und Ostdeutschland 2010-2016 Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Im Jahr 2016 hat mehr als jeder zweite Betrieb in Deutschland (56,6 %) informelle Weiterbildungsmaßnahmen für mindestens einen Beschäftigten gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Anteil um etwa sieben Prozentpunkte zurückgegangen. 2010 lag er dagegen mit 53,7 % auf einem etwas niedrigen Niveau.

Mit Ausnahme des Jahres 2010 ist die grundsätzlich steigende Beteiligung an informeller Weiterbildung in den Betrieben an der informellen Weiterbildung der Beschäftigten im Osten Deutschlands deutlich stärker ausgeprägt als im Westen. Im Jahr 2016 lag der Anteil der Betriebe mit informeller Weiterbildung bei den Betrieben im Osten bei 67,6 % und damit um fast 14 Prozentpunkte höher als in den Betrieben im Westen (53,8 %).

Datentabelle:
Beteiligung von Betrieben an informeller Weiterbildung in West- und Ostdeutschland (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)


Beteiligung von Betrieben an formaler Weiterbildung

nach Betriebsgröße 2010-2016

Formale Weiterbildung findet üblicherweise in einer Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung statt und ist in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung strukturiert und auf eine Zertifizierung des Erlernten angelegt. Im Rahmen des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenz­entwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) werden Betriebe alljährlich gefragt, ob ihre Beschäftigten an derartigen formellen Weiterbildungsmaßnahmen in Form von internen oder externen Kursen, Seminaren oder Lehrgängen teilgenommen haben, die von ihrem Betrieb durch Freistellung oder Kostenübernahme ganz oder teilweise gefördert wurden.

Im Jahr 2016 war das bei zwei von drei Betrieben in Deutschland (65,8 %) der Fall. In den beiden Jahren davor lag der Anteil der Betriebe mit kursförmiger Weiterbildung mit 68,6 % bzw. 68,0 % auf einem etwas höheren Niveau. Im Vergleich dazu fiel dieser Anteil 2010 mit 45,7 % noch deutlich niedriger aus.

Die Weiterbildungsbeteiligung an Kursen nimmt mit der Betriebsgröße zu. Während in Betrieben mit 200 und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten diese Form der Weiterbildungsbeteiligung sich fast alle Betriebe beteiligen, hat von den Klein­betrieben mit höchstens 19 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur knapp zwei von drei Betrieben Weiterbildung in Form von Kursen gefördert (2016: 62,7 %). Dieses Ergebnis ist jedoch vor dem Hintergrund zu interpretieren, dass der Indikator lediglich misst, ob wenigstens ein Beschäftigter bzw. eine Beschäftigte an betrieblich geförderten Weiterbildungskursen teilgenommen hat. Naturgemäß steigt diese Wahrscheinlichkeit mit steigender Beschäftigtenzahl und fällt daher bei Kleinbetrieben geringer aus.

Trotz der nach Betriebsgrößenklassen unterschiedlichen Anteilen hat sich die Beteiligung an formaler Weiterbildung seit 2010 positiv entwickelt.

Datentabelle:
Beteiligung von Betrieben an formaler Weiterbildung nach Betriebsgröße (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

nach Wirtschaftszweigen 2013-2016

Formale Weiterbildung findet üblicherweise in einer Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung statt und ist in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung strukturiert und auf eine Zertifizierung des Erlernten angelegt. Im Rahmen des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenz­entwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) werden Betriebe alljährlich gefragt, ob ihre Beschäftigten an derartigen formellen Weiterbildungsmaßnahmen in Form von internen oder externen Kursen, Seminaren oder Lehrgängen teilgenommen haben, die von ihrem Betrieb durch Freistellung oder Kostenübernahme ganz oder teilweise gefördert wurden.

Im Jahr 2016 war das bei zwei von drei Betrieben in Deutschland (65,8 %) der Fall. In den beiden Jahren davor lag der Anteil der Betriebe mit kursförmiger Weiterbildung mit 68,6 % bzw. 68,0 % auf einem etwas höheren Niveau. Im Vergleich dazu fiel dieser Anteil 2010 mit 45,7 % noch deutlich niedriger aus.

Die Beteiligung an kursförmiger Weiterbildung unterscheidet sich nach der Wirtschaftszweig­zugehörigkeit. Mit 85,7 % haben medizinische oder pflegerische Dienstleistungsbetriebe am häufigsten Weiterbildungskurse ihrer Beschäftigten gefördert. Auch Betriebe des öffentlichen Dienstes sowie aus dem Bereich Erziehung/Unterricht weisen einen überdurchschnittlich hohen Weiterbildungsanteil auf (78,1 %). Bei Betrieben aus der Bauwirtschaft förderte dagegen nur etwa jeder zweite Betrieb (48,4 %), im Bereich Land-/Forstwirtschaft und aus dem Wirtschaftszweig der überwiegend personenbezogenen Dienstleistungen nur etwas mehr als jeder zweite Betrieb (56,6 % bzw. 57,1 %) formale Weiterbildung. Eine vergleichsweise überdurchschnittliche Beteiligung an kursförmiger Weiterbildung zeigt sich für Betriebe aus den Bereichen Handel und Reparatur (65,3 %) sowie im Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen (72,3 %).

Datentabelle:
Beteiligung von Betrieben an formaler Weiterbildung nach Wirtschaftszweigen (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

in West- und Ostdeutschland 2010-2016

Formale Weiterbildung findet üblicherweise in einer Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung statt und ist in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung strukturiert und auf eine Zertifizierung des Erlernten angelegt. Im Rahmen des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenz­entwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) werden Betriebe alljährlich gefragt, ob ihre Beschäftigten an derartigen formellen Weiterbildungsmaßnahmen in Form von internen oder externen Kursen, Seminaren oder Lehrgängen teilgenommen haben, die von ihrem Betrieb durch Freistellung oder Kostenübernahme ganz oder teilweise gefördert wurden.

Liniendiagramm, das die Beteiligung von Betrieben an formaler Weiterbildung in West- und Ostdeutschland in den Jahren 2010-2016 zeigt. Wird im Text erläutert. Beteiligung von Betrieben an formaler Weiterbildung in West- und Ostdeutschland 2010-2016 Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Im Jahr 2016 war das bei zwei von drei Betrieben in Deutschland (65,8 %) der Fall. In den beiden Jahren davor lag der Anteil der Betriebe mit kursförmiger Weiterbildung mit 68,6 % bzw. 68,0 % auf einem etwas höheren Niveau. Im Vergleich dazu fiel dieser Anteil 2010 mit 45,7 % noch deutlich niedriger aus.

2016 lag der Anteil der Betriebe, die die Teilnahme ihrer Beschäftigten an Kursen, Lehrgängen oder Seminaren förderten, im Osten Deutschlands mit 65,0 % vergleichbar hoch wie im Westen (66,0 %), Ergebnis einer stetigen Zunahme in der Beteiligung von Betrieben an der formalen Weiterbildung seit 2010 um durchschnittlich 20 Prozentpunkte.

Datentabelle:
Beteiligung von Betrieben an formaler Weiterbildung in West- und Ostdeutschland (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)


Weiterbildungsquote von Beschäftigten

nach Betriebsgröße 2010-2016

Angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und der in Folge des technologischen Wandels steigenden Tätigkeits- und Qualifikationsanforderungen kommt der betrieblichen Weiterbildung eine zentrale Rolle bei der Deckung des betriebsspezifischen Qualifizierungs­bedarfs zu. Wichtig für die Beurteilung des Engagements der Wirtschaft bei der Weiterbildung der Beschäftigten ist neben der betrieblichen Weiterbildungsbeteiligung die Weiterbildungsquote, definiert als Anzahl aller an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmenden Beschäftigten eines Betriebs und gemessen an der Gesamtzahl seiner Beschäftigten (vgl. Mohr/Troltsch/Gerhards 2015).

Mit der Weiterbildungsquote wird der Anteil der Teilnehmer an betrieblich geförderter Weiterbildung in Form von Kursen, Lehrgängen oder Seminaren an allen Beschäftigten angegeben. Im Jahr 2016 hat jede/-r dritte Beschäftigte (34,4 %) an mindestens einer betrieblich geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Trotz einer leichten Abschwächung gegenüber dem Vorjahr ist die Weiterbildungsquote damit seit sechs Jahren relativ unverändert geblieben, nachdem sie im Jahr 2010 mit 24,6 % noch deutlich niedriger ausgefallen war.

Die Unterscheidung nach Betriebsgrößen­klassen zeigt, dass die Quote der Teil­nehmer/-innen bei den Beschäftigten in Großbetrieben mit 200 und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten höher ausfällt als in Kleinbetrieben mit bis zu 19 Beschäftigten. Im Jahr 2016 betrug der Unterschied über sieben Prozentpunkte (33,6 % gegenüber 41,9 %). Beschäftigte in Großbetrieben scheinen somit bessere Chancen auf betrieblich geförderte Weiterbildung zu haben. Der Unterschied spiegelt sich auch in den Ergebnissen der Vorjahre wider. Allerdings verweisen die Ergebnisse für die beiden mittleren Betriebsgrößenklassen, dass es keinen durchgängigen linearen Zusammenhang zwischen Weiterbildungsquote und Betriebsgröße gibt.

Datentabelle:
Weiterbildungsquote von Beschäftigten nach Betriebsgröße (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

nach Wirtschaftszweigen 2013-2016

Angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und der in Folge des technologischen Wandels steigenden Tätigkeits- und Qualifikationsanforderungen kommt der betrieblichen Weiterbildung eine zentrale Rolle bei der Deckung des betriebsspezifischen Qualifizierungs­bedarfs zu. Wichtig für die Beurteilung des Engagements der Wirtschaft bei der Weiterbildung der Beschäftigten ist neben der betrieblichen Weiterbildungsbeteiligung die Weiterbildungsquote, definiert als Anzahl aller an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmenden Beschäftigten eines Betriebs und gemessen an der Gesamtzahl seiner Beschäftigten (vgl. Mohr/Troltsch/Gerhards 2015).

Mit der Weiterbildungsquote wird der Anteil der Teilnehmer an betrieblich geförderter Weiterbildung in Form von Kursen, Lehrgängen oder Seminaren an allen Beschäftigten angegeben. Im Jahr 2016 hat jede/-r dritte Beschäftigte (34,4 %) an mindestens einer betrieblich geförderten Weiterbildungs­maßnahme teilgenommen. Trotz einer leichten Abschwächung gegenüber dem Vorjahr ist die Weiterbildungsquote damit seit sechs Jahren relativ unverändert geblieben, nachdem sie im Jahr 2010 mit 24,6 % noch deutlich niedriger ausgefallen war.

Die Weiterbildungsquote unterscheidet sich in deutlicher Weise nach der Wirtschaftszweigzugehörigkeit der Betriebe. Mit 49,3 % hat im Jahr 2016 jeder zweite Beschäftigte in medizinischen oder pflegerischen Dienstleistungsbetrieben an mindestens einem Weiterbildungskurs teilgenommen. Auch bei den Beschäftigten in Betrieben des öffentlichen Dienstes sowie aus dem Bereich Erziehung/Unterricht lässt sich ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Weiterbildungsteilnehmer (46,8 %) nachweisen. In Betrieben der Bauwirtschaft oder im Bereich personenbezogene Dienstleistungen nahm dagegen nur jede/-r vierte Beschäftigte im Jahr 2016 an einem betrieblich geförderten Weiter­bildungskurs teil. Im Zeitvergleich seit 2013 nimmt die Weiterbildungsquote in den meisten Branchen zu.

Datentabelle:
Weiterbildungsquote von Beschäftigten nach Wirtschaftszweigen (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

nach Tätigkeitsniveau 2010-2016

Angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und der in Folge des technologischen Wandels steigenden Tätigkeits- und Qualifikationsanforderungen kommt der betrieblichen Weiterbildung eine zentrale Rolle bei der Deckung des betriebsspezifischen Qualifizierungs­bedarfs zu. Wichtig für die Beurteilung des Engagements der Wirtschaft bei der Weiterbildung der Beschäftigten ist neben der betrieblichen Weiterbildungsbeteiligung die Weiterbildungsquote, definiert als Anzahl aller an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmenden Beschäftigten eines Betriebs und gemessen an der Gesamtzahl seiner Beschäftigten (vgl. Mohr/Troltsch/Gerhards 2015).

Mit der Weiterbildungsquote wird der Anteil der Teilnehmer an betrieblich geförderter Weiterbildung in Form von Kursen, Lehrgängen oder Seminaren an allen Beschäftigten angegeben. Im Jahr 2016 hat jede/-r dritte Beschäftigte (34,4 %) an mindestens einer betrieblich geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Trotz einer leichten Abschwächung gegenüber dem Vorjahr ist die Weiterbildungsquote damit seit sechs Jahren relativ unverändert geblieben, nachdem sie im Jahr 2010 mit 24,6 % noch deutlich niedriger ausgefallen war.

Große Differenzen bei der Weiterbildungs­quote zeigen sich zwischen den Beschäftigtengruppen mit unterschiedlichen Tätigkeitsniveaus. Im Jahr 2016 lag die Weiterbildungsquote bei den Beschäftigten mit qualifizierten Tätigkeiten, für die in der Regel eine Berufsausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss vorausgesetzt wird, bei 39,7 %. Nochmals höher (43,1 %) war die Teilnahmequote bei Beschäftigten mit hochqualifizierten Tätigkeiten, die in der Regel über einen Hochschulabschluss oder eine Fortbildungsabschluss (z.B. Meister oder Techniker) verfügen. Im Gegensatz dazu nahm nur etwa jeder achte Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten (14,1 %), die keine spezielle Berufsausbildung erfordern, an einem betrieblich geförderten Weiterbildungskurs teil. Auch im Zeitvergleich zeigen die Ergebnisse seit 2010 vergleichbare Niveauunterschiede zwischen den drei Beschäftigten­gruppen, auch wenn die Zunahme bei einfachen Beschäftigten über den gesamten Untersuchungszeitraum auf niedrigerem Niveau verblieben ist.

Datentabelle:
Weiterbildungsquote von Beschäftigten nach Tätigkeitsniveau (xls, 42 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

in West- und Ostdeutschland 2010-2016

Angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und der in Folge des technologischen Wandels steigenden Tätigkeits- und Qualifikationsanforderungen kommt der betrieblichen Weiterbildung eine zentrale Rolle bei der Deckung des betriebsspezifischen Qualifizierungs­bedarfs zu. Wichtig für die Beurteilung des Engagements der Wirtschaft bei der Weiterbildung der Beschäftigten ist neben der betrieblichen Weiterbildungsbeteiligung die Weiterbildungsquote, definiert als Anzahl aller an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmenden Beschäftigten eines Betriebs und gemessen an der Gesamtzahl seiner Beschäftigten (vgl. Mohr/Troltsch/Gerhards 2015).

Mit der Weiterbildungsquote wird der Anteil der Teilnehmer an betrieblich geförderter Weiterbildung in Form von Kursen, Lehrgängen oder Seminaren an allen Beschäftigten angegeben. Im Jahr 2016 hat jede/-r dritte Beschäftigte (34,4 %) an mindestens einer betrieblich geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Trotz einer leichten Abschwächung gegenüber dem Vorjahr ist die Weiterbildungsquote damit seit sechs Jahren relativ unverändert geblieben, nachdem sie im Jahr 2010 mit 24,6 % noch deutlich niedriger ausgefallen war.

Mit 32,3 % (Ost) zu 35,0 % (West) fällt die Differenz in der Weiterbildungsquote nach Bundesgebiet im Jahr 2016 relativ gering aus. In beiden Bundesgebieten zeigt sich zudem seit 2010 ein vergleichbarer Trend zu einer höheren Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten. Während 2010 noch jede/-r vierte Beschäftigte an einer betrieblich geförderten Weiterbildung teilgenommen hat, so ist dies 2016 schon jede/-r dritte Beschäftigte. Ein Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland besteht mit 43,1 % nur in einem sehr starken Anstieg der Weiterbildungsquote in 2015 in ostdeutschen Betrieben, der sich im Folgejahr aber wieder auf 32,3 % eingependelt.

Datentabelle:
Weiterbildungsquote von Beschäftigten in West- und Ostdeutschland (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)


Teilnahme von Erwerbstätigen an beruflicher Weiterbildung

nach Alter im Zeitvergleich

Die hohen Teilnahmequoten an beruflicher Weiterbildung belegen die große Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens in einer sich wandelnden Arbeitswelt.

Im Zeitverlauf ist eine zunehmende Teil­nahmequote zu verzeichnen, die 2018 mit 59,4 % rund zwei Prozentpunkte höher liegt als 2006. Im Jahr 2006 hatten rund sechs von zehn Erwerbstätigen im Alter von 20-65 Jahren (57,3 %) während der letzten zwei Jahre an Kursen und Lehrgängen der beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Davon hatten 13,3 % einen und 44,0 % mehrere Kurse besucht. 2012 lag die Quote schon bei 59,0 %, wobei 14,2 % einen und 44,8 % mehrere Kurse besucht hatten. 2018 ist der Anteil weiter auf 59,4 % angestiegen, wobei der Anteil derjenigen, die einen Kurs besucht hatten, bei 14,4 % und derjenigen, die an mehreren Kursen teilgenommen hatten, bei 45,0 % lag.

Auch wenn der Anteil an Kursteilnahmen bei den jüngsten Erwerbstätigen (20-34 Jahre) seit dem Jahr 2012 leicht gesunken ist (63,2 % im Jahr 2012 gegenüber 62,5 % im Jahr 2018), erreichte diese Altersgruppe im Jahr 2018 erneut den höchsten Anteil an Weiterbildungsteilnahmen und auch die größte Steigerung seit dem Jahr 2006. Eine Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung ist auch bei den Erwerbstätigen im Alter zwischen 35 und 65 Jahren zu beobachten (2006: 56,6 %, 2018: 58,3 %).

Datentabelle:
Teilnahme von Erwerbstätigen an beruflicher Weiterbildung nach Alter (xls, 40 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

nach Berufssegmenten 2018

Im Jahr 2018 haben rund sechs von zehn Erwerbstätigen (59 %) in den letzten zwei Jahren an Kursen und Lehrgängen der beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung unterscheidet sich dabei stark nach Berufen, hier dargestellt durch Berufssegmente nach der KldB 2010.

An der Spitze und über dem Durchschnitt aller Erwerbstätigen liegen Medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe (77,8 %), Sicherheitsberufe (74,7 %) sowie Geisteswissenschaftler/-innen und Künstler/-innen (71,5 %). Für Personen in den Berufssegmenten Unternehmens­bezogene Dienstleistungsberufe (69,2 %) und Land-, Forst- und Gartenbauberufe (61,9 %) und liegen die Quoten ebenfalls sehr hoch. Die geringsten Weiterbildungsteilnahmen verzeichnen Reinigungsberufe (14,5 %). Darauf folgen Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe (35,7 %) sowie Fertigungsberufe (38,1 %), bei denen die Teilnahmequoten dennoch schon um ein Vielfaches höher sind.

Berufe unterscheiden sich nicht nur nach den ausgeübten Tätigkeiten, sondern auch nach dem Anspruchs- bzw. Anforderungsniveau der Tätigkeit. Diesbezüglich ist zu beobachten (nicht in der Grafik enthalten), dass Erwerbstätige, die Berufe ausüben, für die in der Regel kein Abschluss erforderlich ist, 2018 deutlich seltener an beruflicher Weiterbildung teilgenommen haben (31,7 %) als Erwerbstätige, die Berufe ausüben, für die in der Regel ein Hochschulabschluss erforderlich ist (69,4 %). Berufe, zu deren Ausübung ein Berufsabschluss erforderlich ist, liegen mit 55,9 % dazwischen.

Datentabelle:
Teilnahme von Erwerbstätigen an beruflicher Weiterbildung nach Berufssegmenten 2018 (xls, 38 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

nach Qualifikationsniveau im Zeitvergleich

Das Qualifikationsniveau hängt stark mit den Teilnahmequoten an formalisierten Weiter­bildungsmaßnahmen zusammen. Je höher das Qualifikationsniveau der Erwerbstätigen ist, desto häufiger wird an beruflicher Weiterbildung teilgenommen. So liegt die Weiterbildungsquote bei Erwerbstätigen mit einem Hochschul­abschluss 2018 um 27 Prozentpunkte höher als bei Erwerbstätigen ohne Berufsabschluss (68,4 % vs. 41,4 %). Bei den nicht formal qualifizierten Erwerbstätigen (ohne Berufsabschluss) zeigt die Teilnahmequote im Zeitverlauf eine steigende Tendenz auf (36,3 % im Jahr 2006 und 41,4 % im Jahr 2018). Dasselbe gilt auch für diejenigen mit einer Berufs­ausbildung, wenn auch weniger stark ausgeprägt. Dort ist die Teilnahmequote von 53,7 % im Jahr 2006 auf 56,3 % im Jahr 2018 angestiegen. Bei den Erwerbstätigen mit Fortbildungs­abschluss hat sich die Teilnahmequote nur leicht erhöht (2006: 64,4 %, 2018: 65,1 %). Die meisten Weiterbildungsteilnahmen verzeichnen 2018 wie auch in den Jahren zuvor die Erwerbstätigen mit einem Hochschulabschluss, obwohl die Quote dort im Zeitverlauf sogar eine sinkende Tendenz aufweist (2006: 72,1 %, 2012: 71,1 %, 2018: 68,4 %).

Datentabelle:
Teilnahme von Erwerbstätigen an beruflicher Weiterbildung nach Qualifikationsniveau (xls, 37 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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